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Reisekostenregelung
 

Verbindliche Richtlinien für Dienstreisen

Wie werden in Ihrem Hause anfallende Reisekosten der Mitarbeiter abgerechnet? Gelten für alle die gleichen Regeln?

Vielleicht ist die folgende Situation vorstellbar: Ihr Mitarbeiter muss am Montag Morgen einen Auswärtstermin wahrnehmen. Dazu reist er bereits am Wochenende mit dem Flugzeug an, nimmt ein Taxi zum Hotel und verbringt den Abend auf dem Hotelzimmer. Sie bekommen eine Spesenabrechnung über die Reise- und Hotelkosten nebst Kosten für Restaurant, Minibar und Filmverleih. Sie weigern sich, die insgesamt angefallenen Spesen zu erstatten - mit welcher Berechtigung?

Wir erstellen Ihnen eine detallierte Reisekostenregelung, die sämtliche Eventualitäten einer Dienstreise beschreibt, sowohl im In- als auch im Ausland. Jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter werden diese Richtlinien als Bestandteil des Arbeitsvertrages ausgehändigt, und deren Kenntnisnahme von diesen verbindlich quittiert.

Notwendige, der Erläuterung dienende Mitarbeitergespräche werden von uns unterstützt.

Leistungen im Überblick:

  • Durchsicht der Vertragsunterlagen
  • Erstellung der Reisekostenregelung nach Ihren Vorgaben
  • Welche Hotelkategorie?
  • Welches Verkehrsmittel?
  • Mietwagen oder Privatwagen?
  • Spesen im In- und Ausland
  • Vertragsharmonisierung
  • Unterstützung bei Mitarbeitergesprächen

Interessiert? Sprechen Sie uns an.